Unter Brandschutz werden alle Maßnahmen gezählt, die dazu dienen, die bauordnungsrechtlichen Schutzziele zu erreichen. Dabei wird der Brandschutz in vier Teilbereiche untergliedert. Dies sind der
- bauliche,
- anlagentechnische,
- organisatorische und
- abwehrende Brandschutz.
Die Landesbauordnungen definieren fast ausschließlich Maßnahmen, die zum baulichen Brandschutz (v.a. Gebäudekonstruktion, Flucht- und Rettungswege, Erschließung mit Löschwasser, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, Bildung von Brandab-schnitten) zählen und somit im Zusammenhang mit der Errichtung oder der Änderung von baulichen Anlagen getroffen werden. Feuerwehren sind grundsätzlich für den abwehrenden Brandschutz zuständig. Dieser beinhaltet alle Maßnahmen um den Brand zu bekämpfen (z.B. Löscharbeiten) und Schäden zu reduzieren. Der anlagentechnische Brandschutz umfasst alle technischen Maßnahmen mit denen Brandrisiken minimiert, Flucht- und Rettungswege gesichert und Funktionen aufrechterhalten werden. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen (z.B. Sprinkleranlagen), Rauchabzugsanlagen und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Ergänzt werden diese durch organisatorische Brandschutzmaßnahmen. Hierzu zählen Fluchtwegepläne, Brandschutzordnungen und Verhaltensanweisungen für Personen im Brandfall.