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Download-Zugriff verweigert - Login erforderlich 2016-01 Verbändevereinbarung CE-Dachatte (gültig bis 31.07.2022)

Kategorien: Technik und Umwelt, Bauprodukte, Vereinbarungen


Dateiname: Verbändevereinbarung_CE-Dachatte-201601.pdf

Erstellt am: 26.01.2016

Diese Vereinbarung wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. Fachbereich Bauwesen“ (DGUV) und den unterzeichnenden Handwerks-, Handels- und Herstellerverbänden geschlossen, um die Sicherheit der auf Dächern arbeitenden Handwerker zu gewährleisten.

Mit der Umstellung des Bauschnittholzes mit tragender Funktion auf die harmonisierte Norm DIN EN 14081-1 wurde ab 2012 das CE-Zeichen für Bauschnittholz verpflichtend. Parallel dazu sind die bauaufsichtlichen Grundlagen in der Bauregelliste des Deutschen Institutes für Bautechnik für Bauschnittholz entfallen. Demzufolge kann für Dachlatten kein Ü-Zeichen mehr vergeben werden. Dachlatten konnten wegen fehlender Zuordnung zu Festigkeitswerten bisher nicht mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden.
Zur Ermittlung der für die CE-Kennzeichnung notwendigen Daten haben Verbände der Sägeindustrie notifizierte Stellen mit der Prüfung und Bewertung beauftragt. Die erforderlichen Daten sind durch einen jeweiligen Prüfbericht nachgewiesen.
Herstellerbetriebe müssen den Zertifizierungsstellen Prüfberichte mit dem Nachweis der notwendigen Daten vorlegen können. Diese dienen als Grundlage für eine Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung.

Mit dieser Vereinbarung wird erreicht, dass für die gebräuchlichen Dachlattenquerschnitte und Sparrenabstände der Nachweis der Tragfähigkeit entfallen kann. Zudem weisen die zur Verwendungsstelle gelieferten Dachlatten neben der
CE-Kennzeichnung, eine leicht erkennbare und in der Praxis bewährte farbliche Kennzeichnung auf. Damit kann der ausführende Handwerker vor Ort sofort erkennen, dass es sich eindeutig um eine Dachlatte handelt.

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