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Download-Zugriff verweigert - Login erforderlich 2009-03 Merkblatt CE-Kennzeichnung

Kategorien: Technik und Umwelt, Merkblätter, Sortierung und Kennzeichnung


Dateiname: 2009-03_Merkblatt_CE-Kennzeichnung.pdf

Erstellt am: 05.03.2009

Hinweis: Dieses Dokument ist archiviert.

Das vorliegende Merkblatt informiert über die Kennzeichnung von Bauprodukten mit dem CE-Zeichen. Im Folgenden werden die Grundlagen und Hintergründe des CE-Zeichens beschrieben und anhand von Baustoffbeispielen erklärt, wie das CE-Zeichen in der täglichen Baupraxis verwendet werden muss.
In Deutschland sind die grundsätzlichen Anforderungen, die bei der Errichtung von Bauwerken eingehalten werden müssen, in den Landesbauordnungen (LBO) geregelt. Daher regeln die LBO auch die Verwendung und Eignung von Bauprodukten gemäß europäischer und nationaler Anforderungen.
Jedes Bauprodukt, das unter die europäische Bauproduktenrichtlinie fällt und in den europäischen Binnenmarkt eingeführt oder innerhalb Europas gehandelt wird, bedarf eines CE-Kennzeichens. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt alle Anforderungen der zutreffenden Richtlinien erfüllt. Die Überprüfung der Konformität des Produkts mit den europäischen Richtlinien wird, abhängig von der Höhe der an das Produkt gestellten (Sicherheits-)Anforderungen, durch den Hersteller oder von geeigneten externen Prüfstellen durchgeführt. Für Bauprodukte ergibt sich im Allgemeinen ein System aus Eigen- und Fremdüberwachung.

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