Download-Zugriff verweigert - Login erforderlich 2003-11 Vereinbarung Duo-Trio-Balken
Kategorien: Technik und Umwelt, Bauprodukte, Vereinbarungen, Sonstige Produkte
Dateiname: 2003-11_Vereinbarung_Duo-Trio-Balken.pdf
Erstellt am: 10.11.2003
Die Herstellung von DUO-/TRIO-Balken unterliegt einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik. Zulassungsinhaber sind:
- die Studiengemeinschaft Holzleimbau und
- die Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz.
Mit dieser Vereinbarung informiert die Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz und der Bund Deutscher Zimmermeister (BDZ) im ZDB über die Produktanforderungen, die Sortiermerkmale, die Kennzeichnung sowie die Verwendung von DUO-/TRIO-Balken.
Grundlage für Herstellung und Verwendung ist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z 9.1-440, die Bezug auf DIN 1052 nimmt.
Ziel dieser Vereinbarung ist es, durch die umfassende Information über DUO-/TRIO-Balken, zur Sicherung der Qualität im Holzbau insgesamt beizutragen.
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