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Download-Zugriff verweigert - Login erforderlich 2026-03 Verbändevereinbarung CE-Dachlatte inkl. Anhang

Kategorien: Technik und Umwelt, Bauprodukte, Vereinbarungen


Dateiname: 2026-03_Verbändevereinbarung_CE-Dachlatte_inkl_Anhang.pdf

Dachlatten, die als Standplatz genutzt werden sollen, müssen durchbruchsicher sein. Die dafür maßgeblichen Anforderungen sind in der „Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz“ (Dachlattenvereinbarung) aus dem Jahr 2022 geregelt. Neben den Produkteigenschaften enthält sie Vorgaben zur Sortierung, Beschreibung, Kennzeichnung und Markierung von Dachlatten als Standplatz für Bauarbeiten. Gemeinsames Ziel der unterzeichnenden Organisationen ist es, die Sicherheit von Personen, die auf Dächern arbeiten, zu gewährleisten und Arbeitsunfälle nachhaltig zu verhindern.
Der neue Anhang ergänzt die „Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz“ vom 8. Juli 2022 und tritt am 25. Februar 2026 in Kraft. Eine Evaluation der Keilzinkenverbindung von Dachlatten erfolgt nach 2 und 5 Jahren. Defekte melden Sie bitte unter http://fdb.ac/dachlatte.

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Weitere Informationen erhalten Sie hier





Hierzu gibt es im Archiv folgende Dokumente:
2022-08_Verbändevereinbarung_CE-Dachlatte.pdf



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