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Download-Zugriff verweigert - Login erforderlich 2015-09 Vereinbarung Konstruktionsvollholz

Kategorien: Technik und Umwelt, Bauprodukte, Vereinbarungen, Konstruktionsvollholz


Dateiname: 2015-09_Vereinbarung_Konstruktionsvollholz.pdf

Erstellt am: 20.08.2015

Hinweis: Dieses Dokument ist archiviert.

Die Vereinbarung über Konstruktionsvollholz KVH wurde in der Fassung September 2015 neu herausgegeben.
Die Überarbeitung greift die fortlaufende technische Entwicklung auf und berücksichtigt insbesondere die gegenwärtigen Regelungen aus dem Bereich der europäischen Normung.
Die Anforderungen an das Konstruktionsvollholz KVH und MH sind nunmehr identisch. Die bisherigen geringfügigen Abweichungen bei den Rissen sind nicht mehr vorhanden. Die Rissbreite wurde für NSi ebenfalls auf ≤5 % beschränkt und bei den Harzgallen wird nicht mehr zwischen Si und NSi unterschieden.

Die Tabelle der Vorzugsabmessungen wurde überarbeitet und den heute üblicherweise bestellten Querschnitten angepasst. Hinzugekommen ist die Querschnittshöhe von 220 mm. Vorzugsquerschnitte sind in der Regel Lagerware und kurzfristig lieferbar. Hiervon sollte in der Praxis stärker Gebrauch gemacht werden, auch wenn die Hersteller alle Abmessungen bieten und liefern. Die Anforderungen beziehen sich vorzugsweise auf die Holzart Fichte/Tanne. Auf Anfrage sind auch die Holzarten Kiefer, Lärche oder Douglasie lieferbar. Ebenso sind Sichtqualitäten bzw. andere Festigkeitsklassen als C24/C24M lieferbar. Zur Kennzeichnung ist ausschließlich die Kennzeichnung mit dem CE Zeichen genannt, wobei für keilgezinktes Vollholz die Kennzeichnung ab der Anwendbarkeit der DIN EN 15497 für keilgezinktes Vollholz in Deutschland gilt.

Für KVH gilt DIN EN 15497 "Keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke - Leistungsanforderungen und Mindestanforderungen an die Herstellung". Für die visuelle Festigkeitssortierung ist DIN 4074-1 bzw. die österreichische Norm ÖNorm 4074-1 Grundlage. Werden andere europäische Sortiernormen herangezogen ist dies einzelvertraglich zu vereinbaren, wobei sich die Anforderungen aus der Tabelle 1.2 der KVH-Vereinbarung ergeben.

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Weitere Informationen erhalten Sie hier





Hierzu gibt es im Archiv folgende Dokumente:
2008-12_Vereinbarung_Konstruktionsvollholz.pdf
2003-11_Vereinbarung_Konstruktionsvollholz.pdf



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