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Download-Zugriff verweigert - Login erforderlich 2010-11 Merkblatt CE-Kennzeichnung

Kategorien: Technik und Umwelt, Merkblätter, Sortierung und Kennzeichnung


Dateiname: 2010-11_Merkblatt_CE-Kennzeichnung.pdf

Erstellt am: 18.09.2012

Das vorliegende Merkblatt informiert über die Kennzeichnung von Bauprodukten mit dem CE-Zeichen. Dazu werden im Folgenden die Grundlagen und Hintergründe des CE-Zeichens beschrieben und anhand
von Baustoffbeispielen erklärt, wie die CE-Kennzeichnung in der täglichen Baupraxis zu handhaben ist. In Deutschland sind die grundsätzlichen Anforderungen, die bei der Errichtung von Bauwerken eingehalten werden müssen, in den Landesbauordnungen (LBO) geregelt. Daher regeln die LBO auch die Verwendung und Eignung von Bauprodukten gemäß europäischer und nationaler Anforderungen. Die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten ist somit in den LBO verankert. Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten ist das Harmonisierungskonzept der EU zum Abbau von Handelshemmnissen innerhalb des europäischen Wirtschaftraumes. Ziel dabei ist es, technische Vorschriften und Normen auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen und so bessere Voraussetzungen für einen freien Warenverkehr innerhalb Europas zu schaffen. Die Umsetzung der Harmonisierung erfolgt im Bereich der Bauprodukte über die Bauproduktenrichtlinie. Jedes Bauprodukt, das unter die europäische Bauproduktenrichtlinie fällt und in den europäischen Binnenmarkt eingeführt oder innerhalb Europas gehandelt wird, bedarf eines CE-Kennzeichens. Mit der CEKennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt alle Anforderungen der zutreffenden Richtlinien erfüllt. Die Überprüfung der Konformität des Produkts mit den europäischen Richtlinien wird, abhängig von der Höhe der an das Produkt gestellten (Sicherheits-)Anforderungen, durch den Hersteller oder von geeigneten externen Prüfstellen durchgeführt. Für Bauprodukte ergibt sich im Allgemeinen ein System aus Eigen-und Fremdüberwachung.

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