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Download-Zugriff verweigert - Login erforderlich 2008-04 Verordnung Meisterpruefungsberufsbild Zimmerer-Handwerk

Kategorien: Berufsbildung, Meisterausbildung


Dateiname: 2008-04_Verordnung_Meisterpruefungsberufsbild_Zimmerer-Handwerk.pdf

Erstellt am: 21.05.2008

Verändert am: 21.05.2008

Mit der Meisterprüfungsverordnung 2008 wird die handlungsorientierte Meisterprüfung, wie sie auf Gesellenebene bereits seit einigen Jahren praktiziert wird, eingeführt. Durch seine Interessenvertretung konnte der BDZ Folgendes erreichen:

- Beibehaltung von vier Handlungsfeldern in der fachtheoretischen Prüfung und Berücksichtigung der durchgängigen Fortbildung nach dem BDZ-Berufslaufbahnkonzept.

- Die Deckung von Dächern mit Dachziegeln und Dachsteinen wurde eingearbeitet (2. Novelle der HWO von 1998).

Der BDZ konnte nicht erreichen, dass die Bestehensregelung von 30 Punkten in den einzelnen Handlungsfeldern geändert wird.Der Verordnungsgeber steht hier auf dem Standpunkt, dass es ausreiche, die 50-Punkte-Regelung auf die jeweils vier Teile der Meisterprüfung anzuwenden. Somit reichen aber 30 Punkte in nachgeordneten Prüfungsbereichen für ein Bestehen aus. Um insgesamt in einem Teil auf 50 Punkte zu kommen, muss daher ein Prüfungsbereich ausgeglichen werden, in dem der Teilnehmer eine entsprechend höhere Punktzahl erreicht hat.

Die Meisterprüfungsverordnung ist am 01.06.08 in Kraft getreten.

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