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Download-Zugriff verweigert - Login erforderlich 2002-08 Altholzverordnung erläuternde Anlage

Kategorien: Technik und Umwelt, Entsorgung


Dateiname: 2002-08_Altholzverordnung_Anlage_zur_Verordnung_ueber_die_Entsorgung_von_Altholz.pdf

Erstellt am: 26.08.2002

Verändert am: 26.08.2002

Das anhängig Dokument enthält vier erläuternde Anlagen zur Altholzverornung.
Die Anlage 2 beinhaltet den Anhang I "Verfahren für die stoffliche Verwertung von Altholz" und Anhang II "Grenzwerte für Holzhackschnitzel und Holzspäne zur Herstellung von Holzwerkstoffen".
In Anlage 3 wird im Anhang III der Verordnung tabellarisch die "Zuordnung gängiger Altholzsortimente im Regelfall" aufgeführt.
Nicht in die Kategorien A I bis- A IV fällt PCB (polichlorierte Biphenyle) belastetes Altholz. Dies ist nach den Vorschriften der PCB/PCT-Abfallverordnung zu entsorgen. Der Zimmerer- und Holzbaubetrieb hat gemäß Anhang VI das anfallende Altholz im Anlieferungsschein einzuordnen (s. Anlage 4). Weiterhin finden Sie hier als PDF-Dokument den Volltext der Altholzverordnung. Weitere Informationen liefert unter www.altholzverband.de der Bundesverbandes der Altholzaufbereiter- und verwerter e.V. (BAV). Auf der Homepage des BAV befindet sich auch die Liste der Unternehmen, bzw. Betreiber von Altholzverwertungsanlagen.
Des weiteren können in den einzelnen Bundesländern darüber hinaus zusätzliche Regelungen zu beachten sein.

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