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Download-Zugriff verweigert - Login erforderlich 2002-08 Altholzverordnung

Kategorien: Technik und Umwelt, Entsorgung


Dateiname: 2002-08_Altholzverordnung_Verordnung_ueber_die_Entsorgung_von_Altholz.pdf

Erstellt am: 21.08.2002

Verändert am: 23.08.2002

Der Deutsche Bundestag hat der Verordnung über die Entsorgung von Altholz am 04. Juli 2002 im 2. Durchgang zugestimmt. Sie wurde am 23. August 2002 verkündet (Bundesgesetzblatt Teil 1, S. 3302) und wird am 01. März 2003 in Kraft treten.
Ziel der Verordnung ist es, Altholz einer stofflichen oder energetischen Verwertung zukommen zu lassen. Die Altholzverordnung enthält umfangreiche Regelungen für das Betreiben von Altholzverwertungsanlagen. Für die Zimmerer- und Holzbaubetriebe als Erzeuger und Besitzer von Altholz bedeutet dies, entsprechend den Vorschriften der Verordnung das anfallende Altholz gezielt zu entsorgen. Nach § 2 "Begriffsbestimmungen, Nr. 4" ist das Altholz in die Kategorien A I bis A IV einzuteilen (s. Anlage 1, § 2 "Begriffsbestimmungen"). Das anhängig Dokument enthält vier erläuternde Anlagen zur Altholzverornung. Weiterhin finden Sie hier als PDF-Dokument den Volltext der Altholzverordnung.
Weitere Informationen liefert unter www.altholzverband.de der Bundesverbandes der Altholzaufbereiter- und verwerter e.V. (BAV). Auf der Homepage des BAV befindet sich auch die Liste der Unternehmen, bzw. Betreiber von Altholzverwertungsanlagen. Des weiteren können in den einzelnen Bundesländern darüber hinaus zusätzliche Regelungen zu beachten sein.

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