Download-Zugriff verweigert - Login erforderlich 2001-08 Fortbildungsregelung

Kategorien: Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung
Dateiname: 2001-08_Fortbildungsregelung.pdf
Erstellt am: 29.01.2002
Um Maßnahmen im Gebäudebestand (Nachrüstungsverpflichtungen) umzusetzen ist es erforderlich, dass die Möglichkeiten, die Notwendig- keit und der Nutzen energetischer Modernisierungsmaßnahmen
den Hauseigentümern stärker bewusst gemacht werden.
Die Beratertätigkeit gewinnt damit zunehmend an Bedeutung und erhält einen hohen Stellenwert. Wesentlicher Inhalt der Qualifizierung ist daher die Modernisierungsplanung, bei der auf der Grundlage der baulichen und anlagentechnischen Gegebenheiten ein energetisches
Modernisierungskonzept entwickelt und in einem anschließenden Beratungsgespräch erläutert wird.
Ferner ist der/die Gebäudeenergieberater/-in vor dem Hintergrund der heutigen Anforderungen an die Luftdichtheit auch in der Lage eine qualifizierte Luftdichtheitsmessung an Gebäuden durchzuführen.
Hier finden Sie die Regelungen zur Fortbildungsprüfung zum/zur Gebäudeenergieberater/-in (HWK).
Weitere Informationen erhalten Sie hier
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